Allgemeine Informationen für Bewerberinnen und Bewerber
Im Bachelorstudiengang Modedesign wird gemäß der Hochschulordnung der HTW Berlin (HO) in ihrer jeweils gültigen Fassung die Zulassung zum Studium vom Bestehen eines zusätzlichen Eignungstests abhängig gemacht. Festlegungen dazu sind in der Ordnung zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung (Eignungstest) für den Bachelorstudiengang Modedesign aufgeführt. Gibt es nach der Feststellung der studiengangsbezogenen Eignung mehr zulassungsfähige Bewerber und Bewerberinnen für den Bachelorstudiengang Modedesign als Studienplätze, dann werden die Studienplätze hälftig nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur, Fachabitur) und nach der Wartezeit vergeben.
Das Verfahren zur Feststellung der studiengangbezogenen Eignung oder zur Feststellung der besonderen künstlerisch-gestalterischen Begabung wird jährlich zweimal durchgeführt.
Das Verfahren gliedert sich in die Abschnitte
die allgemeinen Richtlinien finden Sie hier
- Zulassungsantrag zur Feststellung der studienbezogenen Eignung (siehe Bewerbungsantrag)
- Lebenslauf und andere Unterlagen
- Bewerbungsmappe mit selbst erstellten Arbeitsproben (siehe Mappenabgabe)
- Motivationsschreiben (im aktuellen Bewerbungsverfahren: kurzer Videoclip)
- Ergebnisse einer Hausaufgabe (Erstellen eines spezifischen Skizzenbuchs)