Hochschulwechsel, Anerkennung von Ausbildungen oder bisherigen Studienleistungen im Ausland - für den SG Modedesign (BA)

Wenn Sie von einer anderen Hochschule (im Inland oder Ausland) an die HTW wechseln wollen oder eine Ausbildung abgeschlossen haben, können schon erbrachte Studien- oder Ausbildungsleistungen unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden.

Table of contents

Hochschulwechsel und Anrechnung von Studienleistungen aus dem Inland

Die Anrechnung einzelner Leistungen oder auch die Zuordnung in ein höheres Semester im Studiengang Modedesign hängt neben der studienbezogenen Eignung auch von den bisher erbrachten Modulen und den entsprechenden Inhalten ab. Die Anrechnung erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Hochschulordnung (§ 18, Anlage 3) sowie der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (§ 29, § 30).

Die sog. studienbezogene Eignung müssen Sie durch eine erfolgreiche Teilnahme am Eignungstest unseres Studiengangs nachweisen.  Der Eignungstest findet an der HTW immer im Frühjahr bzw. Herbst für das dann folgende Semester statt. Alle weiteren Informationen finden sie auf unserer Webseite unter Bewerbung und in der Zulassungsordnung

Ablauf  der Anrechnung von Studienleistungen

  • Sie haben den Eignungstest bestanden und eine schriftliche Bestätigung erhalten
  • Sie bewerben sich im nächsten Schritt bis zum jeweiligen Stichtag an der HTW um einen Studienplatz. Weitere Details hier
  • Zusammen mit sämtlichen Bewerbungsunterlagen reichen Sie auch die Unterlagen zur Anerkennung von bisher erbrachten Studienleistungen ein (s.u.).
  • Das Studierendenservicecenter prüft zusammen mit der Studienfachberaterin unseres Studiengangs Ihre Unterlagen.
  • Sie erhalten nach Ihrer Immatrikulation (spätestens in den ersten Wochen des Semesters) vom Prüfungsamt einen Bescheid über die Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen und ggf. die Einstufung in ein höheres Fachsemester
  • Hier finden Sie die detaillierten Hinweise zum Hochschulwechsel und zu Anerkennung von Studienleistungen

Einzureichende Unterlagen bei Hochschulwechsel / Anrechnung von Studienleistungen

  • Gesamtnotenübersicht (Notenspiegel)
  • Nachweis über das aktuelle Fachsemester an Ihrer bisherigen Hochschule
  • Kurzbeschreibung der Lehrinhalte der Module, für die die Anerkennung beantragt wird (Modulbeschreibungen)
  • Nachweis über die Semesterwochenstunden und Leistungspunkte
  • Nachweis über sämtliche bisherige Studienzeiten

Alle Dokumente müssen im PDF-Format eingereicht werden. Links zu Hochschulseiten, Modulhandbüchern o.ä. können nicht akzeptiert werden.

Sie müssen keinen formalen Antrag auf Anerkennung von bereits an anderen Hochschulen erbrachten Studienleistungen stellen. Das erfolgt auf Basis der von Ihnen eingereichten Unterlagen automatisch. Achten Sie daher bitte unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Wollen Sie sich in Hinblick auf Ihren Start an der HTW schon einmal mit den Modulinhalten vertraut machen? Eine Übersicht der Module entnehmen Sie bitte der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung (Lesefassung).

Die ausführlichen Modulbeschreibungen des Studiengangs finden Sie hier

Es werden nur ganze Module anerkannt, keine Scheine oder Modulteilprüfungen. Sollten Sie einzelne Module noch nicht abgeschlossen haben oder die Prüfungsergebnisse noch nicht erhalten haben, können Sie diese Unterlagen nachreichen. Bitte vermerken Sie das bereits beim Einreichen Ihrer Unterlagen.

Weitere Details zu den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen finden Sie hier

Ansprechpartner_innen bei Hochschulwechsel / Anrechnung von Studienleistungen

Da Sie alle Unterlagen bereits zusammen mit Ihren Bewerbungsunterlagen für einen Studienplatz an der HTW einreichen müssen, sind auch die Kollegen_innen des Studierendenservice Ihre Ansprechpartner_innen. Diese stimmen sich eng mit der Studienfachberatung des Studiengangs ab.

Bitte beachten Sie die Fristen / die Bewerbungszeiträume für das Bachelorstudium.

Sollten Sie einzelne Nachweise in der  Bewerbungsphase um einen Studienplatz an der HTW noch nicht beim Studierendenservice eingereicht haben, so können Sie diese in ihrem ersten Semester an der HTW nachreichen – bitte so schnell wie möglich, spätestens bis zum 15. Mai / 15. November ihres ersten Semesters.  

Bei inhaltlichen Fragen kontaktieren Sie gerne auch die Studienfachberaterin unseres Studiengangs.

Hochschulwechsel und Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland

Sofern Sie an einer Hochschule außerhalb von Deutschland studiert haben, können Sie auch einen Antrag auf Anerkennung dieser Leistungen stellen. Die Fristen sowie der Prozess der Anerkennung sind identisch mit der Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen (beruflichen) Kompetenzen. Bitte informieren Sie sich dazu im nächsten Abschnitt

Anrechnung außerhochschulisch erworbener (beruflicher) Kompetenzen

Im Einzelfall kann auch eine Anrechnung von Studienleistungen außerhalb staatlich anerkannter Hochschulen erfolgen – wenn Sie also eine z.B. eine Ausbildung absolviert haben oder an einer privaten Bildungseinrichtung eingeschrieben waren. Die Anrechnung einzelner Leistungen hängt neben der studienbezogenen Eignung auch von den bisher erlernten Inhalten ab. Die Anrechnung erfolgt auf der Grundlage der aktuellen Hochschulordnung (§ 18, Anlage 3) sowie der Rahmenstudien- und -prüfungsordnung (§ 29, § 30).

Die sog. studienbezogene Eignung müssen Sie durch eine erfolgreiche Teilnahme am Eignungstest unseres Studiengangsnachweisen.  Der Eignungstest findet an der HTW immer im Frühjahr bzw. Herbst für das dann folgende Semester statt. Alle weiteren Informationen finden sie auf unserer Webseite  und in der Zulassungsordnung

Ablauf der Anerkennung von Studienleistungen

  • Sie haben den Eignungstest bestanden und eine schriftliche Bestätigung erhalten
  • Sie bewerben sich im nächsten Schritt bis zum jeweiligen Stichtag an der HTW um einen Studienplatz. Weitere Details hier
  • Nach Ihrer erfolgreichen Immatrikulation beantragen Sie bei der Studienfachberatung des Studiengangs Modedesign die Anerkennung Ihrer außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen (spätestens bis zum 15. Oktober bzw. 15. April nach Studienbeginn)
  • Die Studienfachberatung prüft zusammen mit dem Prüfungsausschuss des Studiengangs Ihre bisherigen Leistungen und die Anrechnung auf ausgewählte Module.
  • Sie erhalten (spätestens in den ersten Wochen des Semesters) vom Prüfungsamt einen Bescheid über die Anerkennung Ihrer bisherigen außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen. 

 

Einzureichende Unterlagen zur Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen

  • Formular zur Anerkennung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen
  • Ausbildungszeugnisse und Gesamtnotenübersicht (Notenspiegel)
  • Nachweise  die Inhalte ihrer bisher erworbenen Kompetenzen
  • Kurzbeschreibung und Nachweise der Lehrinhalte ihre Aus- oder Fortbildungen, für die die Anerkennung beantragt wird (Modulbeschreibungen)
  • Nachweis über sämtliche bisherige Ausbildungszeiten

Alle Dokumente müssen im PDF-Format eingereicht werden. Links zu Webseiten, Modulhandbüchern o.ä. können nicht akzeptiert werden.

Es werden nur ganze Module anerkannt, keine Scheine oder Modulteilprüfungen. 

In Ihrem Antrag müssen Sie vermerken, welche Ihrer bisher erworbenen Kompetenzen für welches Modul angerechnet werden sollen. Eine Übersicht der Module entnehmen Sie bitte der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung (Lesefassung).

Die ausführlichen Modulbeschreibungen des Studiengangs finden Sie hier

Ansprechpartner_innen und Fristen für die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen

Die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist erst nach erfolgreicher Immatrikulation an der HTW möglich. Für die Anrechnung benötigen Sie eine Matrikelnummer. 

Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Anrechnung so schnell wie möglich nach der Immatrikulation bei der Studienfachberatung unseres Studiengangs ein  – spätestens bis zum 15. April bzw. 15. Oktober ihres ersten Semesters an der HTW. 

Bei Fragen kontaktieren Sie die Studienfachberaterin unseres Studiengangs.

FAQ

Ich studiere bereits Modedesign an einer anderen Hochschule und habe dort einen Eignungstest bestanden. Kann ich einfach so an die HTW wechseln?
Nein. Wenn Sie an die HTW wechseln wollen, dann müssen Sie sich um die Teilnahme am Eignungstest bewerben. Wenn Sie diesen erfolgreich bestehen, dann können Sie sich im nächsten Schritt um einen Studienplatz an der HTW  bewerben, immatrikulieren und sich auch schon erbrachte Studienleistungen Ihrer bisherigen Hochschule anrechnen lassen. Je nach Umfang der bisherigen Studienleistungen werden Sie ggf. auch in ein höheres Fachsemester eingestuft. 

Ich habe ein fachspezifische Ausbildung gemacht, kann ich meine Ausbildung anrechnen lassen?
Ja, es ist möglich, auch Ausbildungsleistungen anrechnen zu lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Eignungstest bestanden haben und an der HTW immatrikuliert wurden. Dann können Sie die Anrechnung von bisher erworbenen Kompetenzen beantragen.

Kann ich auch kurzfristig an die HTW wechseln?
Das geht leider nicht, denn der Eignungstest für den Studiengang Modedesign findet nur zwei Mal jährlich statt. Bitte beachten Sie die Termine.

Muß ich mich an das Prüfungsamt oder den Prüfungsausschuß des Studiengangs wenden, wenn ich bisherige Prüfungsleistungen anrechnen lassen möchte?
Nein, das Prüfungsamt kann Ihnen bei der Anrechnung nicht weiterhelfen.

Ich möchte mir Leistungen aus meinem Studium an einer anderen Hochschule anrechnen lassen. Wen muss ich kontaktieren und welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen alle erforderlichen Unterlagen von Hochschulen, an denen Sie bisher studiert haben, bereits mit Ihrer Bewerbung für einen Studienplatz an der HTW einreichen (Studierendenservicecenter). Auf Basis Ihrer Unterlagen wird dann automatisch geprüft, welche Leistungen für das Modedesignstudium an der HTW angerechnet werden können. Einen gesonderten Antrag müssen Sie nicht stellen. Bitte achten Sie auf Vollständigkeit Ihrer Dokumente und auf die Bewerbungsfristen. Nur wenn z.B. Prüfungsergebnisse ihrer bisherigen Hochschule noch nicht verfügbar sind, dann können Sie die entsprechenden Unterlagen auch nachreichen. Frist: 15. Mai bzw. 15. November ihres ersten Semesters an der HTW. 

Ich möchte mir Leistungen von einer nicht staatlich anerkannten Schule oder aus meiner Ausbildung anrechnen lassen. Wen muss ich kontaktieren und welche Fristen muss ich beachten?
Am besten reichen Sie Ihren Antrag und die entsprechenden Unterlagen direkt bei der Studienfachberatung ein, wenn Sie die Immatrikulationsbescheinigung mit Ihrer Matrikelnummer erhalten. Spätestens bis zum 15. April bzw. 15. Oktober muss Ihr Antrag bei der Studienfachberatung per e-mail eingegangen sein.

Ich habe bereits studiert, aber in einem anderen Land als in Deutschland. Kann ich auch Leistungen anerkennen lassen, die ich im Ausland erbracht habe? (diese Frage statt der letzten Frage auf der FAQ Seite einfügen – ist nun etwas genauer)
Ja, wenn Sie im Ausland studiert haben, dann können Sie nach der erfolgreichen Immatrikulation einen Antrag auf Anerkennung dieser Studienleistungen stellen. Diesen Antrag reichen Sie bitte zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Studienfachberaterin des Studiengangs Modedesign ein.

Auf Basis Ihrer Unterlagen wird automatisch geprüft, welche Leistungen für das Modedesignstudium an der HTW angerechnet werden können. Bitte achten Sie auf Vollständigkeit Ihrer Dokumente und auf die Antragsfristen: 15. Mai bzw. 15. November ihres ersten Semesters an der HTW. Sofern Ihnen noch Nachweise für erbrachte Prüfungsleistungen fehlen, weisen Sie in Ihrem Antrag darauf hin und reichen Sie diese Nachweise dann umgehend nach.